UVV-Prüfung an gewerblich genutzten Fahrzeugen
Ziel
Nach §57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29, bisherige VBG 12) hat der Unternehmer alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch
Einmal im Jahr – durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Dies hat zum Ziel, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge neben der Verkehrssicherheit auch den Anforderungen der Arbeitssicherheit gerecht werden.
Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit Zuständigkeiten
Der Gesamtverantwortung für die Sicherheit der gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge obliegt dem Unternehmer/Betriebsinhaber. Zur Überwachung und Durchführung der Prüftermine kann er andere Personen beauftragen, wie anerkannte Werkstätten, Prüfingenieure.
Vorgehen
Die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige besteht aus Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen. Ist hierdurch eine ausreichende Beurteilung nicht möglich, sind weitere Prüfungen vorzunehmen.
Inhalte & Themen
Bei einer UVV-Prüfung an gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sind u. a. folgende Prüfungspunkte zu kontrollieren:
- Bewegliche An- und Aufbauteile
- Verkehrssicherheit
- Ladungssicherung
- Warnkleidung
- Haltegriffe
- Verbandskasten
- Warndreieck
- Anweisungen
Der Umfang der Prüfungen ist erforderlichen nach den betrieblichen und fahrzeugtechnischen Gegebenheiten zu ändern oder zu erweitern, insbesondere sind daneben Betriebsanleitung und Wartungspläne der Hersteller zu beachten.